Kanzlei Andreas Gause
Kanzlei Andreas Gause

Mediation – der schnelle Weg zum Interessenausgleich

Streit lässt sich leider nicht immer vermeiden. Aber auch nicht immer sollte man die Gerichte bemühen. Denn unser Recht ist kompliziert und die Gerichte überlastet.

Daher biete ich Ihnen zusätzlich Mediation als Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung an.

Die Mediation bietet im Gegensatz zu einem Streit vor Gericht ein. Die Konfliktparteien, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Dabei werden die Konfliktparteien von einer neutralen dritten Person, dem Mediator, begleitet. Er trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge macht, ist je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.

Eine Mediation bietet sich an bei Auseinandersetzungen

  • zwischen Gesellschaftern oder Vertragspartnern,
  • zwischen Betriebsräten und Geschäftsführung,
  • bei Konflikten in Arbeitsteams,
  • in Familien bei Trennung und Scheidung,
  • bei Streitigkeiten mit Nachbarn,
  • bei Umweltkonflikten oder anderen Konflikten mit Behörden.

Welche Vorteile hat Mediation?

  • Die Lösung des Konflikts ist auf die Zukunft gerichtet und nicht vergangenheitsbezogen.
  • Die Konfliktparteien treffen vollständigere Entscheidungen, wenn die Gefühle, die im Konflikt eine Rolle spielen, wahrgenommen und berücksichtigt werden.
  • Die in der Mediation erlernten konstruktiven Konfliktlösungsmethoden sind bei der Bewältigung zukünftiger Konflikte hilfreich.
  • Mediation ist freiwillig und vertraulich.
  • Die Parteien sind selbst für das Ergebnis (und dessen Erarbeitung) verantwortlich, damit steigt auch die Bereitschaft, sich an das gefundene Ergebnis zu halten.
  • Mediation ist ein Verfahren, das die individuellen Interessen der Konfliktparteien in den Vordergrund der Lösung stellt und nicht Paragraphen, die einer Vielzahl von Konflikten gerecht werden müssen.
  • Die Konfliktparteien können selbständig besser ihren Konflikt lösen, statt einer Autorität wie Richter, Schiedsmännern, Amtsvormund die Aufgabe zu überlassen, für sie zu entscheiden.